Die Berufsgenossenschaften fordern in ihrer Sicherheitsverordnung DGUV Vorschrift 3
(früher BGV A3) eine regelmäßige Betriebsmittelprüfung,
d.h. eine Überprüfung aller elektrischen Betriebsmittel.
Bei einer Kontrolle durch einen Bezirksinspektor kann die Durchführung dieser Maßnahmen überwacht und notfalls mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 € geahndet werden. In der Regel ist aber davon auszugehen, dass zuerst zur Nachbesserung aufgefordert wird.
Auf der anderen Seite gehen viele Inspektoren gerade bei kleineren Betrieben gar nicht auf diese Prüfpflicht ein. So stellt sich bei Befragungen immer wieder heraus, dass sich Firmen dieser Pflicht gar nicht bewusst sind. Kommt es zum Unfall ist die Verantwortung extrem groß, da eine Versicherung ohne Nachweis von Prüfprotokollen die Schadenregulierung ablehnt und damit der Unternehmer gegenüber dem Geschädigten ersatzpflichtig wird. Deshalb ist es ratsam, sich an die DGUV 3 und DGUV 4 zu halten.
Was wird bei einer Betriebsmittelprüfung geprüft?
Die Antwort darauf ist recht einfach: Alles, was mit elektrischer Netzspannung betrieben wird und in einem Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung zum Einsatz kommt. Im Klartext heißt das: Jeder Monitor, jede Kaffeemaschine, jeder Lötkolben und selbst ein Verlängerungskabel müssen in bestimmten Abständen überprüft und das Messergebnis protokolliert werden. Dabei wird noch einmal zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Anlagen unterschieden.
Die Begriffe “tragbar” oder “portabel” wurden dabei bewusst nicht verwendet, denn es geht im Grunde nicht um das Gewicht eines Gerätes, sondern um die Tatsache, ob das Gerät in der gleichen Funktion und ohne bauliche Maßnahmen an einem anderen Ort die gleiche Aufgabe übernehmen kann oder ob es während des Betriebs bewegt werden kann. Ein Personal Computer ist nach dieser Definition ein ortsveränderliches System. Dieser Beitrag hier bezieht sich ausschließlich auf die Aussagen zu ortsveränderlichen Geräten und Anlagen.
Die DGUV 3 und DGUV 4 hat Gesetzescharakter
Auch wenn Sie wenig Angst haben, dass Ihnen ein Bezirksinspektor bei einer Kontrolle eine Strafe androht, die Sie ja durch nachholendes Durchführen der Messungen umgehen können, sollten Sie die regelmäßigen Betriebsmittelprüfungen auf jeden Fall durchführen.
Die DGUV 3 und DGUV 4 hat Gesetzescharakter. In jeder Betriebshaftpflichtversicherung findet sich aber die Ausschlussklausel, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn die gesetzlichen und behördlichen Auflagen nicht eingehalten wurden. Kommt es also zu einem Unfall mit einem Gerät, für das Sie keine Wiederholungsprüfungen nachweisen können, ist die Versicherung aus der Zahlungspflicht. Insbesondere bei Personenschäden kann sich ein Unternehmer schnell mit Forderungen in siebenstelliger Höhe konfrontiert sehen.
Wie wird in einer Betriebsmittelprüfung geprüft?
Zuerst muss eine Sichtprüfung erfolgen, in der der allgemeine Zustand des Gerätes kontrolliert wird. Sind die Lüftungsschlitze eines Monitors mit Schmutz verstopft? Ist der Netzstecker einer Bohrmaschine ordnungsgemäß installiert? Weist das Gerät äußere Beschädigungen wie Risse oder Beulen auf? Dann erfolgt die elektrische Messung in Abhängigkeit nach der Schutzklasse nach VDE 0701/0702, bei der
- der Widerstand des Schutzleiters
- der Isolationswiderstand sowie
- der Ersatz-Ableitstrom
gemessen und innerhalb der Toleranzgrenzen bewertet wird. Die Messungen unterscheiden sich geringfügig – abhängig davon, ob es sich um eine Überprüfung nach der Instandsetzung eines Gerätes handelt (DIN 0701) oder um eine Wiederholungsprüfung (DIN 0702).
Da für diese Messungen aber immer handelsübliche Messgeräte zum Einsatz kommen, die beide Prüfabläufe durchführen können, braucht man das Messgerät nur auf die richtige Messung einzustellen und der Ablauf wird automatisch durchgeführt. Geräte, die die Toleranzwerte überschreiten, müssen deutlich gekennzeichnet werden.
Wann muss die Betriebsmittelprüfung durchgeführt werden?
Neben den regulären Prüfungen nach Anschaffung und Nutzung eines ortsveränderlichen Betriebsmittels entsteht auf alle Fälle eine Prüfpflicht, nachdem ein Gerät einer Reparatur unterzogen wurde. Falls Sie also ein Gerät durch eine Fremdfirma instand setzen lassen, fordern Sie gleichzeitig ein Prüfprotokoll nach VDE 0701 an.
Im Allgemeinen können bei ortsveränderlichen Geräten die Fristen der Betriebsmittelprüfung zwischen einem halben Jahr und einem Jahr festgelegt werden, abhängig davon, wie häufig ein Gerät benutzt und vor allem bewegt wird. Bleiben die Messwerte über längere Zeit im Toleranzrahmen, kann der Prüfzeitraum durchaus verlängert werden.
Wer darf bei einer DGUV 3 und DGUV 4 prüfen?
Die Betriebsmittelprüfung darf nur von einer sogenannten Elektrofachkraft durchgeführt werden. Also muss eine dementsprechende Ausbildung, etwa zum Elektriker, Elektrotechniker, Elektroingenieur etc., vorliegen.
Betriebsmittelprüfung nach DGUV 3 rechtssicher durchgeführt
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